Die Fachbehörde ist zuständig für Entscheide im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) basierend auf dem Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz.
Die Behörde setzt sich aus Fachpersonen verschiedener Berufsrichtungen wie Recht und Sozialarbeit zusammen und sorgt für massgeschneiderte Massnahmen, sodass nur so viel staatliche Betreuung erfolgen muss wie nötig.
Die Hauptaufgabe des KESB besteht aus der umfassenden Abklärung von Anträgen und Gefährdungsmeldungen betreffend Kinder und Erwachsene. Sie ist zum Beispiel Anlaufstelle bei Anzeichen von Vernachlässigungen von Kindern oder bei Verwahrlosung von erwachsenen Personen. Die KESB ordnet die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zum Schutz von minderjährigen und erwachsenen Personen an (Art. 388 ff. ZGB) und ernennt einen entsprechenden Beistand.
Die KESB hat noch viele weitere Aufgaben:
- Die Einräumung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- Die Regelung des Unterhalts für Kinder unverheirateter Eltern
- Die Regelung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kinder
- Die Prüfung von Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen
- Die Prüfung und Durchführung von Fürsorgerischen Unterbringungen
- Die Prüfung der Voraussetzung gesetzlicher Massnahmen (gesetzliche Vertretung durch den Ehegatten oder durch den eingetragenen Partner, gesetzliche Vertretung bei medizinischen Massnahmen)
Website KESB Emmen