Haupinhalt
Abstimmung
Informationen
- Datum
- 2. Juni 2002
- Lokalität
- Urnenbüro Gemeindehaus, Flecken 36, 6023 Rothenburg
- Kontakt
- Philipp Rölli, Gemeindeschreiber
- Beschreibung
- Am Sonntag, 2. Juni 2002, und an den entsprechenden Vortagen findet eine eidgenössische und kantonale Volksabstimmung statt über:
- Fristenlösung
- Für Mutter und Kind
- Gesetz über den Finanzausgleich
- Beteiligung des Kantons Luzern am Aktienkapital der Crossair
Eidgenössische Vorlagen
Fristenlösung
Angenommen
- Beschreibung
- Der Schwangerschaftsabbruch soll in den ersten zwölf Wochen straffrei sein, sofern die Frau eine Notlage geltend macht.
Vorlagen
Vorlage
Ja-Stimmen 65,53 %
1'517
1'517
Nein-Stimmen 34,47 %
798
798
- Stimmbeteiligung
- 53.3
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not
Abgelehnt
- Beschreibung
- Die Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" will den Schwangerschaftsabbruch weitgehend verbieten. Dieser wäre nur noch straflos, wenn eine akute, anders nicht abwendbare Lebensgefahr für die Mutter besteht. Auche eine Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung dürfte nicht abgebrochen werden.
Vorlagen
Vorlage
Ja-Stimmen 21,12 %
492
492
Nein-Stimmen 78,88 %
1'838
1'838
- Stimmbeteiligung
- 53.5
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Kantonale Vorlagen
Beteiligung des Kantons Luzern am Aktienkapital der Crossair
Abgelehnt
- Beschreibung
- Im Herbst vergangenen Jahres musste die traditionsreiche Swissair beziehungsweise die SAir-Group Nachlassstundung beantragen. Damit die Schweiz auch in Zukunft über eine eigene Interkontinental-Fluggesellschaft verfügt, nahm der Bund in der Krise das Heft in die Hand und erarbeitete zusammen mit Privaten und der Crossair den Plan "Crossair +". Dieser sieht vor, dass die Crossair AG zur neuen nationalen Fluggesellschaft der Schweiz ausgebaut wird und die öffentliche Hand sich mit insgesamt rund 1 Milliarde Franken an dem Aktienkapital beteiligt. Neben dem Bund und den Standortkantonen sollen sich auch die übrigen Kantone angemessen an der Gesellschaft beteiligen, Luzern mit rund 4 Millionen Franken.
Vorlagen
Vorlage
Ja-Stimmen 38,10 %
871
871
Nein-Stimmen 61,90 %
1'415
1'415
- Stimmbeteiligung
- 53.3
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Gesetz über den Finanzausgleich
Angenommen
- Beschreibung
- Der bisherige Finanzausgleich mit maximalem Gemeindesteuerfuss und Übernahme des Defizites von Finanzausgleichsgemeinden durch den Kanton schafft falsche Anreize und hat über die Hälfte der Luzerner Gemeinden finanziell vom Kanton abhängig gemacht. MIt dem neuen Finanzausgleich erhalten alle Gemeinden die Chance, ihre Zukunft wieder stärker in die eigene Hand zu nehmen. Dank einer sechsjährigen Übergangsfrist, der Entlastung hoch verschuldeter Gemeinden und einem Notfallfonds werden auch weniger privilegierte Gemeinden diese Chancen nutzen können.
Vorlagen
Vorlage
Ja-Stimmen 83,55 %
1'895
1'895
Nein-Stimmen 16,45 %
373
373
- Stimmbeteiligung
- 53.3
- Ebene
- Kanton
- Art
- -