Haupinhalt

Informationen

Datum
2. Juni 2002
Lokalität
Urnenbüro Gemeindehaus, Flecken 36, 6023 Rothenburg
Kontakt
Philipp Rölli, Gemeindeschreiber
Beschreibung
Am Sonntag, 2. Juni 2002, und an den entsprechenden Vortagen findet eine eidgenössische und kantonale Volksabstimmung statt über:

  • Fristenlösung
  • Für Mutter und Kind

  • Gesetz über den Finanzausgleich
  • Beteiligung des Kantons Luzern am Aktienkapital der Crossair

Eidgenössische Vorlagen

Fristenlösung

Angenommen
Beschreibung
Der Schwangerschaftsabbruch soll in den ersten zwölf Wochen straffrei sein, sofern die Frau eine Notlage geltend macht.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 65,53 %
1'517
Nein-Stimmen 34,47 %
798
Leer
45
Ungültig
18
Stimmbeteiligung
53.3
Ebene
Bund
Art
-

Für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not

Abgelehnt
Beschreibung
Die Volksinitiative "für Mutter und Kind - für den Schutz des ungeborenen Kindes und für die Hilfe an seine Mutter in Not" will den Schwangerschaftsabbruch weitgehend verbieten. Dieser wäre nur noch straflos, wenn eine akute, anders nicht abwendbare Lebensgefahr für die Mutter besteht. Auche eine Schwangerschaft als Folge einer Vergewaltigung dürfte nicht abgebrochen werden.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 21,12 %
492
Nein-Stimmen 78,88 %
1'838
Leer
36
Ungültig
18
Stimmbeteiligung
53.5
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Beteiligung des Kantons Luzern am Aktienkapital der Crossair

Abgelehnt
Beschreibung
Im Herbst vergangenen Jahres musste die traditionsreiche Swissair beziehungsweise die SAir-Group Nachlassstundung beantragen. Damit die Schweiz auch in Zukunft über eine eigene Interkontinental-Fluggesellschaft verfügt, nahm der Bund in der Krise das Heft in die Hand und erarbeitete zusammen mit Privaten und der Crossair den Plan "Crossair +". Dieser sieht vor, dass die Crossair AG zur neuen nationalen Fluggesellschaft der Schweiz ausgebaut wird und die öffentliche Hand sich mit insgesamt rund 1 Milliarde Franken an dem Aktienkapital beteiligt. Neben dem Bund und den Standortkantonen sollen sich auch die übrigen Kantone angemessen an der Gesellschaft beteiligen, Luzern mit rund 4 Millionen Franken.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 38,10 %
871
Nein-Stimmen 61,90 %
1'415
Leer
49
Ungültig
16
Stimmbeteiligung
53.3
Ebene
Kanton
Art
-

Gesetz über den Finanzausgleich

Angenommen
Beschreibung
Der bisherige Finanzausgleich mit maximalem Gemeindesteuerfuss und Übernahme des Defizites von Finanzausgleichsgemeinden durch den Kanton schafft falsche Anreize und hat über die Hälfte der Luzerner Gemeinden finanziell vom Kanton abhängig gemacht. MIt dem neuen Finanzausgleich erhalten alle Gemeinden die Chance, ihre Zukunft wieder stärker in die eigene Hand zu nehmen. Dank einer sechsjährigen Übergangsfrist, der Entlastung hoch verschuldeter Gemeinden und einem Notfallfonds werden auch weniger privilegierte Gemeinden diese Chancen nutzen können.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 83,55 %
1'895
Nein-Stimmen 16,45 %
373
Leer
56
Ungültig
16
Stimmbeteiligung
53.3
Ebene
Kanton
Art
-