Haupinhalt

Die Bürgerrechtskommission besteht aus dem Gemeindepräsidenten und aus weiteren vier Mitgliedern. Sie erfüllt alle Aufgaben, die das Bürgerrechtsgesetz den Gemeinden im Zusammenhang mit den Einbürgerungen zuweist. Die Bürgerrechtskommission entscheidet abschliessend über die Einbürgerungsgesuche.

Leistungsvereinbarung zwischen Gemeinderat und Bürgerrechtskommission

Kontakt

Bürgerrechtskommission
Stationsstrasse 4
6023 Rothenburg
Tel. 041 288 81 11
kanzleidienste@rothenburg.ch

Website

Personen

Name VornameFunktionAmtsantrittKontakt