Haupinhalt

Aufgrund der Gesetzgebung des Bundes und des Kantons müssen verschiedene Rechtsgeschäfte und Tatsachenfeststellungen öffentlich beurkundet werden. Die öffentliche Beurkundung dient der Rechtssicherheit und dem Schutz der Beteiligten vor vorschnell getroffenen Vereinbarungen. Die im Kanton Luzern tätigen Notarinnen und Notare sind für sämtliche Beurkundungen im Kanton Luzern zuständig.

Die notariellen Dienstleistungen sowie die im Kanton Luzern tätigen Notarinnen und Notaren finden Sie via folgendem Link: https://www.lnv.ch