Wichtig: Der erste Schritt zum Hundehalter § Personen, welche noch nie einen Hund gehalten haben, müssen als erstes
bei der Gemeindeverwaltung Rothenburg vorsprechen und sich in der AMICUS-Datenbank erfassen lassen.
§ Für Personen, welche bereits einen korrekt registrierten Hund halten oder gehalten haben, entfällt die Vorsprache bei der Gemeinde, da ihre Personalien bereits in der Datenbank vorhanden sind.
§ Erst wenn eine Person in der AMICUS-Datenbank erfasst ist, kann ein Hund auf sie registriert werden.
1. Registrierung In der Schweiz müssen Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter bei dem der Hund geboren wurde, gechipt werden. Die Implantierung des Mikrochips sowie die Registrierung in der AMICUS Datenbank müssen
durch einen Tierarzt erfolgen.
Ist ein Hund in Ausnahmefällen bei der Übernahme noch nicht registriert (z.B. Import-Hunde) muss er innert 10 Tagen nach Übernahme zur Registrierung einem Tierarzt vorgestellt werden.
2. Adressänderung Personendetails können in der AMICUS-Datenbank nur durch die Gemeinden mutiert werden. Der Hundehalter muss deshalb eine Adressänderung innert 10 Tagen bei der
Gemeinde des neuen Wohnortes melden.
3. Besitzerwechsel (Handänderung) Wird ein korrekt gechipter und registrierter Hund erworben oder abgegeben, ist der Tierhalter verpflichtet, jegliche Handänderung innert 10 Tagen der Betreiberin der AMICUS-Datenbank zu melden. Mittels eigenem Login kann sich der Hundehalter dazu selbständig
auf www.amicus.ch einloggen und die Mutation erfassen.
Der Tierhalter muss sowohl die
Abgabe, die
Übernahme, als auch den
Tod eines Hundes melden.
§ Arbeitsanweisungen / Handbücher sind unter
www.amicus.ch aufgeschaltet
§ Während den Büro-Öffnungszeiten kann bei allfälligen Fragen das Helpdesk der AMICUS-Datenbank unter
0848 777 100 kontaktiert werden.
Rechtliche Grundlagen Kennzeichnung der Hunde Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden (Art. 16 Abs. 1 TSV).
Registrierung der Hunde Die mit der Kennzeichnung erhobenen Daten werden durch die Identitas AG in einer zentralen Datenbank erfasst. Sie sind der Identitas von den kennzeichnenden Tierärztinnen und Tierärzten innert 10 Tagen zu melden und werden von dieser registriert (Art. 7c kHundeV).
Meldepflichten der Tierhalter Personen, die einen Hund verkaufen oder erwerben oder für länger als drei Monate abgegeben oder übernehmen, müssen die Adress- und Handänderung innerhalb von zehn Tagen der Betreiberin der Datenbank melden (Art. 17 Abs. 1 TSV).