Haupinhalt

Die Abteilung Kanzleidienste nimmt amtliche Beglaubigungen von Unterschriften oder Fotokopien vor. Wir bitten Sie vorgängig einen Termin zu vereinbaren.

Amtliche Beglaubigung Unterschrift
Die Person, deren Unterschrift zu beglaubigen ist, hat persönlich zu erscheinen. Sie hat einen amtlichen Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass) vorzulegen. Der Führerausweis oder ein Ausländerausweis genügt nicht. Die Unterschrift darf erst in Gegenwart der Beglaubigungsbeamtin oder des Beglaubigungsbeamten angebracht werden.

Die Gebühr für die Beglaubigung einer Unterschrift beträgt Fr. 30.00. Werden auf einem Dokument mehrere Unterschriften beglaubigt, beträgt die Gebühr für jede weitere Unterschrift Fr. 10.00.

Amtliche Beglaubigung Fotokopie (Echtheit von Kopien)
Die amtliche Beglaubigung einer Kopie besteht in der Bescheinigung, dass die Kopie mit dem vorgewiesenen Originaldokument übereinstimmt. Eine Fotokopie zu beglaubigen, ist personenunabhängig. Bitte bringen Sie für die Beglaubigung das Originaldokument mit. Die zu beglaubigende Fotokopie wird direkt bei der Abteilung Kanzleidienste erstellt.

Die Gebühr für die beglaubigte Fotokopie beträgt für die erste Seite Fr. 10.00, für jede weitere Seite des gleichen Dokuments wird Fr. 2.00 verrechnet.

Notarielle Beglaubigungen
Notarielle Beglaubigungen können nicht von der Abteilung Kanzleidienste vorgenommen werden. Eine Liste mit den im Kanton Luzern tätigen Notarinnen und Notaren finden Sie hier.

Legalisationen und Apostillen
Für diese internationalen Überbeglaubigungen sowie für Übersetzungsbeglaubigungen ist die Staatskanzlei des Kantons Luzern zuständig.