Haupinhalt

Sofern Sie Ihre Rechnung nicht innert gesetzlicher Frist bezahlen können, sollten Sie, um Mahnungen zu vermeiden, ein schriftliches Gesuch beim Verantwortlichen um Stundung/Ratenzahlungen einreichen.

Pendente Einsprachen:
Bitte beachten Sie, dass der fällige Steuerbetrag gemäss Steuerrechnung trotz einer Einsprache zur Zahlung fällig wird (§ 191 Abs. 4 StG bzw. Art. 161 Abs. 5 DBG) Wird der Steuerbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist entrichtet, muss zusätzlich ein Verzugszins berechnet werden (§ 192 StG bzw. 164 DBG).

Bemerkung

Wir bitten Sie um die genauen Angaben betr. Steuerjahr sowie einer kontkreten Begründung.

Verfahren

Eine Bestätigung wird Ihnen zugestellt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.