Haupinhalt

Haben Sie Ihre Wohnung an einen neuen Mieter vermietet? Sie können den Wechsel mit dem Formular direkt dem Einwohnerdienst melden. Bitte stellen Sie Ihrem neuen Mieter einen Wohnungsausweis aus, damit dieser beim Einwohnerdienst eingereicht werden kann.

Gemäss Registerharmonisierung sind die Liegenschaftsverwaltungen bzw. die Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich verpflichtet, den Eidg. Gebäudeidentifikator (EGID) und den Eidg. Wohnungsidentifikator (EWID) zu führen und diese Identifikatoren den Mieterinnen und Mietern in einem Wohnungsausweis unentgeltlich bekannt zu machen (vgl. § 12 Abs. 1 und 2 Registergesetz, SRL Nr. 25).

Der Wohnungsausweis dient den Mieterinnen und Mietern als Beleg für ihre Meldepflichten gegenüber der Gemeinde (vgl. § 2a Gesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt, SRL Nr. 5).

Eine weitere Möglichkeit zur Meldung eines Mieterwechsels dient das Online-Portal zur Drittmeldepflicht: www.drittmeldung.ch. Sie gelangen zur diesem Dienst durch den vorherigen Link und können direkt den Zu- und Wegzug der Mieter erfassen.

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