Haupinhalt

Benötigen Sie eine Parkbewilligung in Rothenburg?

Ab sofort werden die physischen Parkkarten durch digitale Parkbewilligungen ersetzt. Der Gang auf die Gemeindeverwaltung und das Auflegen der Parkkarte im Fahrzeug entfällt.

Grundsätzlich dienen die öffentlichen Parkplätze den öffentlichen Anlagen und sollen nicht als günstige Parkmöglichkeit für private Wohn- oder Geschäftsüberbauungen genutzt werden. Insbesondere sollen auch die öffentlichen Parkplätze nicht die privat erstellten Parkplätze konkurrenzieren, welche aufgrund dem kommunalen Parkplatzreglement im Rahmen der Baubewilligung verlangt werden.

Um den einleitend genannten Grundsatz weiterhin gewährleisten zu können, wurde die Ausgabe von Parkbewilligungen mit folgender Bedingung beschränkt: Einwohnerinnen und Einwohner von Rothenburg oder Mitarbeitende von Rothenburger Unternehmungen sind zum Bezug einer Parkbewilligung nur berechtigt, wenn kein ausübbares Recht zum Parkieren auf privatem Grund besteht.

Beim untenstehenden Download kann ein Übersichtsplan der Parkplätze heruntergeladen werden. Ebenfalls finden Sie detaillierte Pläne der einzelnen Parkzonen im selben Dokument.

 

Parkbewilligung Zone A, Zentrum (Hinter der Kirche)

Parkbewilligung Zone A, 30 Tage

Parkbewilligung Zone A, 90 Tage

Parkbewilligung Zone A, 365 Tage

 

Parkbewilligung Zone B, übriges Gemeindegebiet (Bertiswil / Friedhof, Chärnshalle, Chärnsmattstrasse, Hermolingen / Schulhausstrasse, Lindau, Werkhof)

Parkbewilligung Zone B, 30 Tage

Parkbewilligung Zone B, 90 Tage

Parkbewilligung Zone B, 365 Tage

 

Parkbewilligung Zone E, Denner West (westlich Denner)

Parkbewilligung Zone E, 30 Tage

Parkbewilligung Zone E, 90 Tage

Parkbewilligung Zone E, 365 Tage

 

Tagesparkbewilligung Zone B

Tagesparkbewilligung Zone B

 

Hinweis: Die Parkbewilligung ist erst nach dem Eintreffen der Zahlung beim Betreiber aktiv. Bei der Bezahlung mittels QR-Rechnung kann dies mehrere Tage in Anspruch nehmen. Folgende Auflagen gelten für die Parkplatzbenutzung:

  • Die Parkbewilligung verleiht keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz.
  • Die Parkbewilligung entbindet nicht von der Pflicht, vorübergehende Parkierungsbeschränkungen zu beachten. Den Anordnungen der Polizei ist Folge zu leisten.

Bei Parkbewilligungen ab 30 Tagen erhalten Kundinnen und Kunden wenige Tage vor Ablauf der Bewilligung automatisch eine Erinnerung zugesandt. Die Beantragung und Verlängerung von Parkbewilligungen am Schalter im Verwaltungsgebäude ist in Ausnahmefällen (Spezial Parkbewilligungen oder für Personen, welche keinen Zugang zum Internet haben) weiterhin möglich. Ab dem 1. Dezember 2023 werden grundsätzlich keine (gedruckten) Parkkarten mehr ausgestellt. Bereits ausgedruckte Karten behalten bis zum Ablauf der entsprechenden Bewilligungsdauer ihre Gültigkeit und können danach online verlängert werden.

Die wichtigsten Fragen zu Ihrer digitalen Parkbewilligung werden im FAQ von parkbewilligung.ch beantwortet. Sollten weitere Unklarheiten bezüglich Bestellung und/oder Handhabung der Parkbewilligungen bestehen, erreichen Sie uns unter liegenschaften@rothenburg.ch oder unter Tel. 041 288 81 48.

 

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