Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der/die Gesuchstellende muss in den letzten fünf Jahren während mindestens drei Jahren und unmittelbar vor der Einbürgerung während mindestens einem Jahr in der Gemeinde Rothenburg gewohnt haben. Die gesuchstellende Person muss in Rothenburg einen guten Ruf geniessen.
Wer ist zuständig für die Einbürgerung?
Für die Einbürgerung ist die Bürgerrechtskommission zuständig. Die Einbürgerung wird anschliessend im Info der Gemeinde publiziert.
Was geschieht mit den Kindern?
Kinder unter 18 Jahren werden in die Einbürgerung der Eltern einbezogen, sofern sie unter deren elterlichen Sorge stehen. Wenn die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben, ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig. Jugendliche über 16 Jahre haben ihren Willen auf Erwerb des Bürgerrechts durch Unterschrift zu erklären.
Wie viele Bürgerrechte kann man besitzen?
Jede Person kann höchstens zwei schweizerische Gemeindebürgerrechte besitzen. Die Bürgerrechte, welche die Ehefrau als ledig hatte, werden nicht mitgezählt.
Welche Dokumente werden benötigt?
Es ist ein schriftliches Gesuch um Erteilung des Bürgerrechtes der Gemeinde Rothenburg, welches nachfolgend heruntergeladen oder bei der Abteilung Kanzleidienste bezogen werden kann, einzureichen.
Folgende Dokumente müssen dem Gesuch beigelegt werden:
- Familienausweis (für Familien)
- Familienbüchlein (für Familien)
- Personenstandsausweis (für Einzelpersonen)
- Auszug aus dem Strafregister für jede gesuchstellende Person über 18 Jahre
- Auszug aus dem Betreibungsregister für jede gesuchstellende Person über 18 Jahre
- Verzichts- oder Beibehaltungserklärung
Die Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
Wieviel kostet die Einbürgerung?
Die amtlichen Kosten der Gemeinde Rothenburg für die Einbürgerung belaufen sich für Familien, Ehepaare und Einzelpersonen auf Fr. 200.00.