Haupinhalt

Einbürgerung (ausländische Gesuchssteller)

Besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Ausländischen Gesuchstellern kann das Gemeindebürgerrecht zugesichert werden, wenn sie die Voraussetzungen gemäss Art. 15 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts und §§ 18 und 25 des kant. Bürgerrechtsgesetzes erfüllen.

Wer ist zuständig für die Einbürgerung?

Für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts ist die Bürgerrechtskommission zuständig.

Was geschieht mit den Kindern?

Kinder unter 18 Jahren werden in der Regel in die Einbürgerung der Eltern einbezogen.

Welche Dokumente werden benötigt?

Es ist ein schriftliches Gesuch um Erteilung des Schweizer Bürgerrechts, welches bei der Abteilung Kanzleidienste bezogen werden kann, einzureichen.

Folgende Dokumente müssen dem Gesuch beigelegt werden:

  • Auszug aus dem Schweizerischen Personenstandsregister für jede gesuchstellende Person
  • Wohnsitzbescheinigungen für jede gesuchstellende Person
  • Auszug aus dem Strafregister für jede gesuchstellende Person über 18 Jahre
  • Auszug aus dem Betreibungsregister für jede gesuchstellende Person über 18 Jahre
  • Kopie Reisepass und Niederlassungsbewilligung von jeder gesuchstellenden Person
  • Bestätigung Beachten Rechtsordnung
  • Weitere Unterlagen (Sprachnachweis, usw.)
  • Lebenslauf
  • Nachweis über die Teilnahme am Wirtschaftsleben, am Erwerb von Bildung oder Ähnliches
  • Zahlungsnachweis Kostenvorschuss

Wie viel kostet die Einbürgerung?

Der Kostenvorschuss pro Gesuch beträgt für Einzelpersonen Fr. 1'300.00 und für Familien Fr. 1'700.00.

Der Kostenvorschuss wird am Ende des Einbürgerungsverfahrens mit der tat­sächli­chen in Rechnung gestellten Einbürgerungsgebühr verrechnet.

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Abteilung Kanzleidienste Rothenburg.

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Weisungen für das Einbürgerungsverfahren per 01.01.2018 (PDF, 50.3 kB) Download 0 Weisungen für das Einbürgerungsverfahren per 01.01.2018
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